Zertifikate

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Gewinnbringende Nachhaltigkeit

Wenn es um die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten oder Treibhausgasbilanzen geht, sind Sie bei uns genau richtig. Wir zertifizieren Ihre Anlage und verschaffen Ihnen einen wichtigen Baustein Ihres Energiekonzeptes und bahnen Ihnen den Weg in die CO²-Neutralität.
Wir liefern zusammen mit unseren Partnern alles, was Sie zum Erreichen Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation und Umsetzung von Maßnahmen benötigen.

Wussten Sie schon, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Pflicht von Unternehmen in Kürze auch den Mittelstand betrifft?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist ein Gesetzesvorschlag, der derzeit noch durch die verschiedenen Institutionen der EU verabschiedet wird. Wenn alles nach Plan läuft, soll die Richtlinie bis zum 1. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für Unternehmen bindend wird. Allerdings wird die Umsetzung noch von dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten beeinflusst.

Die CSRD hat neue Kriterien definiert, anhand derer festgestellt wird, wer berichtspflichtig ist:

Alle Unternehmen, die auf den Kapitalmarkt ausgerichtet sind und alle großen Haftungsbeschränkungsunternehmen in der EU haben die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In Bezug auf die Definition von”Groß” müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein.

  1. Bilanzsumme über 20 Mio. €
  2. Netto-Umsatz über 40 Mio. €
  3. Mehr als 250 Mitarbeitende

    Das gilt nicht für kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen. Zumindest noch nicht. Aber: Zulieferer werden von größeren Unternehmen immer häufiger um Unterlagen und Auskunft gebeten werden. Das liegt unter anderem am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    Aktuell ist geplant, dass die Neuregelung der CSRD ab 2025 gilt und der Bericht für 2024 erstellt werden muss – für alle Unternehmen, die bisher schon der Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterlagen.

    Für alle anderen: ein Jahr später (also ab im Jahr 2026 für 2025) Kapitalmarktorientierte KMU (ab 10 Mitarbeiter:innen) ab 2027 für das Jahr 2026. Innerhalb eines Konzerns unterliegen Tochtergesellschaften der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht, wenn auf Konzernebene ein passender Nachhaltigkeitsbericht erstellt wird.

    Geplant: Ab 2028 auch für Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erreichen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.

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